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Energieausweis

Verfasst: Mi 11. Nov 2009, 21:30
von Casimir04
Ein Energieausweis gibt an, wie viel Energie ein Haus verbraucht und welche Energiekosten auf einen zukünftigen Mieter/Käufer zukommen. Gebraucht wird er also von Hausbesitzern und Wohnungseigentümer, die ihre Immobilie bzw. Wohnung vermieten oder verkaufen wollen. Die Wohnungseigentümer brauchen einen Energieausweis für's gesamte Gebäude.
Die Kosten übernimmt der Eigentümer.
Es wird unterschieden in den Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs und den Energieausweis auf Grundlage des Energieverbrauchs. Ein Bedarfsausweis gibt an, wie hoch der Energiewert eines Gebäudes sein sollte, berechnet nach Größe und baulicher Ausstattung. Er wird für unsanierte Gebäude vor 1977 mit höchstens vier Wohnungen ausgestellt.
Der Verbrauchsausweis gibt den konkreten Energieverbrauch an, berechnet aus dem Mittelwert der letzten drei Jahre. "Nichtwohngebäude" können zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis entscheiden.
Neumieter haben ein Recht darauf, den Ausweis zu sehen, Mieter, die bereits in einer der Wohnungen leben dagegen nicht. Wenn ersteres verweigert wird, also keiner vorliegt oder unvollständig/-korrekt ist, droht ein Ordnungsgeld bis 15 000€.
Kontrolliert wird durch's Bauamt, wenn dann eine Beschwerde vorliegt.
Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig.