Hallo Bernd,
in Deutschland besteht ein allgemeines Bestrahlungsverbot für Lebensmittel. Das ist in § 8 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) festgelegt. Erlaubt wird in der Lebensmittelbestrahlungsverordnung nur die Bestrahlung von getrockneten aromatischen Kräutern und Gewürzen mit einer 'maximalen durchschnittlich absorbierten Gesamtdosis' von 10 Kilogray. Alle Lebensmittel, die bestrahlt sind oder bestrahlte Bestandteile enthalten, müssen gekennzeichnet sein. Das heißt, dass ein Kräuterkäse, in dem bestrahlte Kräuter verwendet werden, auch als bestrahlt gekennzeichnet werden muss.
Da der freie Warenverkehr innerhalb der Europäischen Union nicht behindert werden darf, müssen Produkte, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig in Verkehr gebracht werden, auch in Deutschland zugelassen werden, soweit sie gesundheitlich unbedenklich sind. Sie müssen in jedem Fall aber als bestrahlt gekennzeichnet sein.
Abweichend von dem oben genannten allgemeinen Verbot ist in Deutschland erlaubt:
- Lebensmitteln mit Neutronen zu Kontroll- und Messzwecken zu bestrahlen,
- Trinkwasser mit ultravioletten Strahlen zur Entkeimung zu bestrahlen und
- die Oberflächen von Obst- und Gemüseerzeugnissen und von Hartkäse mit ultravioletten Strahlen
bei der Lagerung zu bestrahlen.
Quelle: BVL
Kurz gefasst: "Deutsche" Erdbeeren bei mEdeka sollten frei von ionisierenden Strahlen sein - zumindest das ist ein Anlass zum Strahlen