Photovoltaik und Solarreinigung

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solarreinigung-sh
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Photovoltaik und Solarreinigung

Beitrag von solarreinigung-sh » Di 10. Jan 2012, 12:35

Beim Kauf Ihrer Anlage wurde Ihnen wahrscheinlich glaubhaft gemacht, dass sich die Module auf natürliche Art selbst reinigen werden.

Erst die Erfahrung zeigte, dass eine Reinigung durch Schnee und Regen im Vergleich zu unserem Reinigungsverfahren in keinster Weise ausreicht, da dies nur eine geringe Reinigungswirkung hat.
Bereits leichte Verschmutzungen erleichtern das Festsetzen von weiteren Ablagerungen und bewirken, dass sich die Anlage morgens später einschaltet und abends früher ausschaltet.
Besonders spürbar wird dies während der kalten und trüben Wintermonate, wo bereits kein optimaler Sonnenlichteinfall gegeben ist.

Der vorhandene Verschmutzungsgrad der Anlage verringert diese Sonnenstrahleneinwirkung noch zusätzlich.
Ablagerungen sind aggressiv und schaffen schnell eine getrübte Moduloberfläche, welche die eigentliche Leistung der gesamten Anlage merklich herabsetzen.

Jede Oberfläche die im Freien liegt sammelt mit der Zeit Schmutz an. Fenster, Autos, Dachziegel, Straßen, Wände, etc. werden von zahlreichen Stoffen verdreckt.

Dazu gehören:
>Kalkablagerungen durch falsches Reinigen mit Leitungswasser!!
>Blätter und Nadeln von benachbarten Bäumen
>Pollen und Samen von Gräsern und Bäumen
>Ruß aus Heizungen und Motoren
>Staub durch industriebedingte Luftverschmutzung
>Staub von Straßen und Bahnlinien
>Staub und organische Substanzen aus Stallentlüftungen (aus der Landwirtschaft im allgemeinen)
>Futtermittelstäube aus der Landwirtschaft
>Wachstum von Pionierpflanzen wie Flechten, Algen und Moosen an Dichtungen und auf dem Glas
>Insekten sowie deren Überreste und Kot
>Vogelkot

Der Regen kann die Rückstände nicht (vollständig) beseitigen. Denn sonst müssten Sie Ihre Fenster bzw. Wintergärten ja auch nicht putzen lassen.



Information:

Eine Photovoltaik-Anlage ist steuerlich als Gewerbe eingestuft. Die Rechnung für unsere Dienstleistungen können Sie als Ausgabe steuerlich geltend machen. Ebenso bekommen Sie die Umsatzsteuer unseres Rechnungsbetrages vom Finanzamt zurückerstattet.

Für genauere Informationen fragen Sie bitte Ihren Steuerberater.
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