Subventionen-Flächenbeihilfe zurückzahlen

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Henry10
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Subventionen-Flächenbeihilfe zurückzahlen

Beitrag von Henry10 » Mi 10. Jun 2009, 20:32

Bin auf der Suche nach Berufskolle-gen(ginnen), denen die Beihilfen aus dem Agrarantrag gestrichen wurden, Sanktionen verhängt wurden, die dann bedeuten: die nicht ausgezahlte Flächenbeihilfe zurückzuzahlen. Kann mir jemand erklären, welche VO (EG) Richtlinie solch eine unlogische Sanktion rechtfertigt? :?:
Petra_Capadokis
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Re: Subventionen-Flächenbeihilfe zurückzahlen

Beitrag von Petra_Capadokis » Di 21. Jul 2009, 17:06

Hallo Henry,
den Paragrafen oder so kenne ich nicht, aber hier eine Presse-Mitteilung des Landratsamts Lörrach. Wahrscheinlich steht da nichts Neues für Dich drin.



26.09.2007 Rückforderung von Fördermitteln gegenüber der Landwirtschaft


Die Grundlagen zur Vergabe von flächenbasierten Ausgleichsleistungen in der Landwirtschaft müssen von den Landwirtschaftsbehörden nach detaillierten Vorgaben der Europäischen Union überprüft werden. Für manchen Landwirt ergibt sich hieraus allerdings die Konsequenz von Rückforderungen für zu Unrecht erhaltene Leistungen.

Die EU verlangt von den Landwirtschaftsbehörden seit kurzem eine exakte Überprüfung der Grundlagen für die Vergabe von Fördermitteln. Dies erfolgt unter Anwendung exakter, satellitengestützter Meßmethoden bei der Flächenbestimmung. Dabei ist eine digitale Überprüfung aller flächenbezogenen Antragsgrundlagen verpflichtend vorgeschrieben.

Stimmen die Angaben in den Förderanträgen nicht mit der Realität überein, müssen die Landwirte Rückzahlungen der gewährten Fördermittel leisten. Bei Abweichungen von über drei Prozent der Fläche schreibt die EU zu den Rückzahlungen zwingend auch Sanktionen vor. „Die EU drängt bei der Umsetzung ihrer Förderpolitik auf eine genaue Einhaltung ihrer Vorgaben. Das Landratsamt hat hier als zuständige Behörde keinen Ermessensspielraum“; mit diesen Worten kommentiert Landrat Walter Schneider die Umsetzung des aktuell geltenden Förderrechts.

Wie in der Presse bereits berichtet, stossen die Rückforderungen sowie die digitale Überprüfung der Antragsgrundlagen bei den Landwirten häufig auf Unverständnis. “Die Europäische Union schreibt die Einführung eines Referenzsystems verbindlich vor, wonach sämtliche geförderten landwirtschaftlich Flächen auch bezüglich der Nutzung überprüft werden müssen“, sagt der Erste Landesbeamte Walter Holderried. “Diese so genannte Bruttoflächendigitalisierung muss für alle Förderflächen EU-weit durchgeführt werden.“

Landrat Walter Schneider ist es wichtig, den Umfang der Konsequenzen der Überprüfung und damit der Rückforderungen realistisch darzustellen. So wurden im Landkreis Lörrach seit dem Jahr 2000 mit 23.000 Beihilfebescheiden knapp 60 Millionen Euro als flächenbezogene Beihilfe an die Landwirte ausbezahlt. In diesem Zeitraum sind bis heute etwa 1.300 Rückforderungsbescheide mit einer Summe von rund 550.000 € ergangen. Das bedeutet, dass weniger als ein Prozent der ausbezahlten Summen zurückgefordert werden mussten.

Diese Zahlen sprechen für Landrat Walter Schneider eine deutliche Sprache. Die meisten Landwirte haben ihre Flächen im Gemeinsamen Antrag korrekt angegeben und müssen deshalb nicht mit Rückforderungsbescheiden rechnen. Auch das Landratsamt Lörrach ist verpflichtet darauf zu achten, dass die für die Flächenbewirtschaftung eingesetzten Steuergelder ausschließlich entsprechend ihrem Bestimmungszweck verwendet werden. „Natürlich wollen wir unseren Landwirten mit den vorgeschrieben Überprüfungen das ohnehin schwierige Auskommen nicht zusätzlich erschweren. Wer aber vom Land und der EU Fördergelder in Anspruch nimmt, muss korrekte Angaben machen und die Flächen ordnungsgemäß bewirtschaften“, so der Landrat.

Dies bedeutet, dass Flächen, für die Ausgleichszahlungen gewährt werden, nach guter fachlicher Praxis bewirtschaftet werden müssen. Die Geldleistungen z.B. im Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich (MEKA) werden u. a. gerade dafür gewährt, dass die Flächen bewirtschaftet werden und die Landschaft nicht zuwächst.

Da sich die Förderverfahren Ausgleichszulage, MEKA, Kulturpflanzenprämie und einzelbetriebliche Prämien auf die jeweilige Fläche beziehen, kommt es im Falle fehlerhafter Flächenangaben automatisch zu Rückforderungen. Im Extremfall beträgt der Rückforderungszeitraum bis zu 10 Jahre, sofern festgestellt wird, dass diese Fläche auch in der Vergangenheit nicht förderfähig war. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich auf einer geförderten landwirtschaftlichen Fläche Wald, Wege, Holzlager oder Gebäude befinden und diese Teilflächen von der geförderten Gesamtfläche nicht abgezogen wurden. Bei einer Flächenabweichung von über 3% wird sanktioniert. Dieser Sanktion kann ein Antragsteller nur entgehen, wenn er der unteren Landwirtschaftsbehörde zeitnah mitteilt, dass in der Vergangenheit ggf. zu viel Fläche beantragt wurde.


Es informierte Sie:
Dr. Reinhold Vetter
Fachbereich Landwirtschaft
Tel: 07621/410-3200
Fax: 07621/410-3298
Mail: dr.reinhold.vetter@loerrach-landkreis.de
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