Haftung bei verliehenen Geräten

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Re: Haftung bei verliehenen Geräten

von Nuzzle » So 22. Jan 2012, 21:27

zum Thema Arbeitsunfall:
http://www.bghw.de/versicherung/was-ist ... sunfalls-1

Betriebshaftpflichtversicherung:
http://www.finanzen.de/firmenversicheru ... hiede.html

UVV ist natürlich Voraussetzung für Versicherungsansprüche.

Einfach mal bei deiner Versicherung nachfragen - dann bleiben dir üble Überraschungen erspart :mrgreen:

Haftung bei verliehenen Geräten

von Reini-s. » So 22. Jan 2012, 20:07

Hallo in die Runde,
ich hätte mal eine Frage zu der Haftung bei verliehenen Maschinen.
Wir werden demnächst den Hof der Eltern meiner Frau übernehmen. Da die Gebäude in einem schlechten zustand sind überlege ich eine Arbeitsbühne anzuschaffen. Konkret handelt es sich um eine Anhängerarbeitsbühne. Meine Fragen dazu:
Wenn mir damit am Hof was passiert, zahlt die BG. Richtig?
Wenn ich damit was kaputt mache zahlt die Betriebshaftpflicht. Richtig?
Muss für diese Fälle die UVV Prüfung gemacht sein?
Und ganz wichtig, was ist, wenn z.B. der Nachbar das Teil mal einen Tag geliehen haben will? Und ihm was passiert/ und er was kaputt macht?

Danke
Reini

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