Neue Düngeverordnung ... BEDINGUNGSLOSE Pflicht zur Niederausbringtechnik ...
Wer kennt den Inhalt der neuen deutschen Düngeverordnung bzw. dern Entwurf?
Link:
http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads ... dnung.html
Fast alle Landwirte wissen, dass sie nächstes Jahr kommt, ...
... aber fast keiner weiß was drin steht bzw. was das für den einzelnen Landwirt - und auch die übrigen Steuerzahler bedeutet!
Hintergrund & Intention
Deutschland wurde von Brüssel angemahnt, etwas gegen die Überschreitung der EU-Ammoniak-Grenzwerte in der Luft zu tun. Da Ammoniak aus der Gülle der Landwirtschaft hauptsächlich dafür verantwortlich, ebenso wie für die 15.000 Todesfälle (Link:
http://www1.wdr.de/mediathek/video/send ... t-100.html und
http://www1.wdr.de/mediathek/video/send ... --100.html) jährlich durch den daraus entstehenden Feinstaub, nahm man das bei uns zum Anlass, die alte Düngeverordnung zu überarbeiten.
Ein wichtiger Kernpunkt in dieser neuen Düngeverordnung sind die Reduktion der Ammoniakemissionen in der Luft und der Nitratbelastungen im Grund- und Trinkwasser.
Mit Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung werden ALLE Landwirte die Gülle ausbringen GEZWUNGEN die Technik der bodennahen Ausbringung anzuwenden.
-> Diese Technik ist sehr teuer. Z. B., für einen Landwirt mit 150 Agrarfläche kostet der "Spaß" runde 100.000 €. Wie soll der das bezahlen, gerade bei den Tiefst-Preisen? Für kleinere Betriebe wird es noch schwieriger, weil sie oft schon an ihrer Kreditlinie sind.
-> Es gibt zwar Übergangszeiten und Zuschüsse für die Landwirte zur Anschaffung dieser Technik, aber das wird natürlich mit Steuergeldern bezahlt. Hinzu kommen gerade bei Betrieben mit Kleinflächen, dass die Traktoren nicht stark/schwer genug sind und auch hier Neuanschaffungen notwendig wären. Das sind viele Millionen Euro, die woanders wieder fehlen oder zur Unterstützung zur Etablierung einer nachhaltigen Landwirtschaft fehlen.
-> Das technische Verfahren der bodennahen Ausbringung reduziert die Ammoniakemissionen, je nach Umgebungsbedingungen (wie Temperatur, Wind, Feuchtigkeit, ...) um 30 bis 50 %.
-> Die Ammoniakemissionen aus der Gülle die zu den 15.000 Todesfälle durch daraus entstehenden Feinstaub stammen zu ca. 75 % von der Ausbringung der Gülle. D. h. mit der Technik der bodennahen Ausbringung ließen sich ggf. 3.500 bis 5.000 Todesfälle vermeiden.
Nachteile der bodennahen Ausbringung
-> Wenn normale Gülle bodennah ausgebracht wird, dann steigt die Belastung in Grund- und Trinkwasser. Die Studien im Rahmen der Düngeverordnung bestätigen das nicht, aber viele andere wissenschaftliche Studien.
-> Hinzu kommt, dass kaum eine natürliche Feinwurzel eine so hohe Konzentration an Ammoniak und anderen scharfen Substanzen aus der Gülle verträgt und verätzt wird.
-> D. h., Ertragseinbußen bei normalen Saatgut sind vorprogrammiert, weil nur noch spezielle Züchtungen für hohen Mineraldüngereinsatz optimierte Pflanzen scharfe Gülle die bodennah ausgebracht wird wachsen.
-> Konzentrierte Gülle, bodennah ausgebracht tötet nahezu alle nützlichen Insekten, Würmer und Mikroorganismen.
Die "Sauerei"
-> Wenn die Gülle (fast) KEINEN Ammoniak enthält, dann kann auch bei der Ausbringung kein Ammoniak emittiert werden!
-> EINZIG & ALLEIN die Technik der bodennahen Ausbringung ist zur Reduktion der Ammoniakemissionen vorgeschrieben und zugelassen.
-> JEDER Landwirt der Gülle ausbringt MUSS diese Technik einsetzen.
-> Es gibt KEINE Ausnahmen für Gülle die (fast) KEINEN Ammoniak enthält wie z. B. Gülle aus Biogasanlagen (bestätigt durch die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe
http://www.fnr.de, ebenfalls eine Einrichtung des BMEL) oder milchsauer veredelte Gülle (Gülleveredelung).
-> Gülle, die dem Verfahren der milchsauren Veredelung unterzogen wurde SOLLTE möglichst gut und weit verspritzt werden, weil die Gülle nicht nur ein sehr Pflanzen und Bodenleben verträglicher Dünger sondern auch ein hochwirksames Blattstärkungsmittel ist.
-> Da veredelte Gülle (fast) KEINEN Ammoniak enthält, können bei Einsatz von diesem Verfahren 10.000-12.000 Todesfälle vermieden werden.
Die politischen Entscheidungsträger nehmend mit der Ausschließlichkeit der bodennahen Ausbringung normaler Gülle, 5.000 bis 7.000 Todesfälle durch Feinstaub aus dem Ammoniak der Gülle in Kauf.
-> Die politischen Entscheidungsträger nehmend mit der Ausschließlichkeit der bodennahen Ausbringung normaler Gülle enorme Kosten für die einzelnen Landwirte für Neuanschaffungen technischer Geräte und die Verschwendung vieler Millionen Euro für Zuschüsse bei der Anschaffung in Kauf.
-> Einzige Nutznießer dieser Verordnung sind weder Umwelt noch Bürger, sondern ein paar Maschinenhersteller und Anbieter von Gülle-resistentem Saatgut.
NOCH kann man was tun ...
Der Entwurf der neuen Düngeverordnung wurde dem EU-Agrarausschuss zur Notifizierung vorgelegt und auf Grund von "Mängeln" der Bundesregierung bzw. dem BMEL mit der Aufforderung zur Überarbeitung zurück gegeben.
D. h., noch ist nichts verabschiedet.
-> Die neue Düngeverordnung muss um weitere Verfahren zur Reduktion der Ammoniakemissionen, etc. erweitert werden bzw. weitere mindestens gleichwertig effiziente Verfahren als Alternative zur bodennahen Ausbringung zulassen.
-> Landwirte müssen informiert werden, was die neue Düngeverordnung für sie bedeutet und das es Alternativen gibt.
-> Landwirte die keine Lust auf teure Technik mit geringem Wirkungsgrad haben müssen JETZT bei ihren Verbänden, Landtags- und Bundestagsabgeordneten Druck machen, was zu tun.
-> Bürger, die keine Lust auf Steuerverschwendung haben, müssen JETZT bei ihren Verbänden, Landtags- und Bundestagsabgeordneten Druck machen, was zu tun.
-> Verantwortungsbewusste Journalisten und Medien sind aufgerufen zu informieren ...
Was meinen SIE dazu?
Rückantworten sind erwünscht!
Siehe auch Umfrage:
Befürworten Sie die BEDINGUNGSLOSE Pflicht zur Niederausbringtechnik obwohl es effizientere und deutlich günstigere Alternativen gibt?
Neue Düngeverordnung ... BEDINGUNGSLOSE Pflicht zur Niederausbringtechnik ...
Wer kennt den Inhalt der neuen deutschen Düngeverordnung bzw. dern Entwurf?
Link: [url]http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Service/Rechtsgrundlagen/Entwuerfe/EntwurfDuengeverordnung.html[/url]
Fast alle Landwirte wissen, dass sie nächstes Jahr kommt, ...
... aber fast keiner weiß was drin steht bzw. was das für den einzelnen Landwirt - und auch die übrigen Steuerzahler bedeutet!
[b]Hintergrund & Intention[/b]
Deutschland wurde von Brüssel angemahnt, etwas gegen die Überschreitung der EU-Ammoniak-Grenzwerte in der Luft zu tun. Da Ammoniak aus der Gülle der Landwirtschaft hauptsächlich dafür verantwortlich, ebenso wie für die 15.000 Todesfälle (Link: [url]http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/quarks-und-co/video-feinstaub-toetet-100.html[/url] und [url]http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/quarks-und-co/video-die-landwirtschaft-als-feinstaubquelle-nummer--100.html[/url]) jährlich durch den daraus entstehenden Feinstaub, nahm man das bei uns zum Anlass, die alte Düngeverordnung zu überarbeiten.
Ein wichtiger Kernpunkt in dieser neuen Düngeverordnung sind die Reduktion der Ammoniakemissionen in der Luft und der Nitratbelastungen im Grund- und Trinkwasser.
Mit Inkrafttreten der neuen Düngeverordnung werden ALLE Landwirte die Gülle ausbringen GEZWUNGEN die Technik der bodennahen Ausbringung anzuwenden.
-> Diese Technik ist sehr teuer. Z. B., für einen Landwirt mit 150 Agrarfläche kostet der "Spaß" runde 100.000 €. Wie soll der das bezahlen, gerade bei den Tiefst-Preisen? Für kleinere Betriebe wird es noch schwieriger, weil sie oft schon an ihrer Kreditlinie sind.
-> Es gibt zwar Übergangszeiten und Zuschüsse für die Landwirte zur Anschaffung dieser Technik, aber das wird natürlich mit Steuergeldern bezahlt. Hinzu kommen gerade bei Betrieben mit Kleinflächen, dass die Traktoren nicht stark/schwer genug sind und auch hier Neuanschaffungen notwendig wären. Das sind viele Millionen Euro, die woanders wieder fehlen oder zur Unterstützung zur Etablierung einer nachhaltigen Landwirtschaft fehlen.
-> Das technische Verfahren der bodennahen Ausbringung reduziert die Ammoniakemissionen, je nach Umgebungsbedingungen (wie Temperatur, Wind, Feuchtigkeit, ...) um 30 bis 50 %.
-> Die Ammoniakemissionen aus der Gülle die zu den 15.000 Todesfälle durch daraus entstehenden Feinstaub stammen zu ca. 75 % von der Ausbringung der Gülle. D. h. mit der Technik der bodennahen Ausbringung ließen sich ggf. 3.500 bis 5.000 Todesfälle vermeiden.
[b]Nachteile der bodennahen Ausbringung[/b]
-> Wenn normale Gülle bodennah ausgebracht wird, dann steigt die Belastung in Grund- und Trinkwasser. Die Studien im Rahmen der Düngeverordnung bestätigen das nicht, aber viele andere wissenschaftliche Studien.
-> Hinzu kommt, dass kaum eine natürliche Feinwurzel eine so hohe Konzentration an Ammoniak und anderen scharfen Substanzen aus der Gülle verträgt und verätzt wird.
-> D. h., Ertragseinbußen bei normalen Saatgut sind vorprogrammiert, weil nur noch spezielle Züchtungen für hohen Mineraldüngereinsatz optimierte Pflanzen scharfe Gülle die bodennah ausgebracht wird wachsen.
-> Konzentrierte Gülle, bodennah ausgebracht tötet nahezu alle nützlichen Insekten, Würmer und Mikroorganismen.
[b]Die "Sauerei"[/b]
-> Wenn die Gülle (fast) KEINEN Ammoniak enthält, dann kann auch bei der Ausbringung kein Ammoniak emittiert werden!
-> EINZIG & ALLEIN die Technik der bodennahen Ausbringung ist zur Reduktion der Ammoniakemissionen vorgeschrieben und zugelassen.
-> JEDER Landwirt der Gülle ausbringt MUSS diese Technik einsetzen.
-> Es gibt KEINE Ausnahmen für Gülle die (fast) KEINEN Ammoniak enthält wie z. B. Gülle aus Biogasanlagen (bestätigt durch die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe http://www.fnr.de, ebenfalls eine Einrichtung des BMEL) oder milchsauer veredelte Gülle (Gülleveredelung).
-> Gülle, die dem Verfahren der milchsauren Veredelung unterzogen wurde SOLLTE möglichst gut und weit verspritzt werden, weil die Gülle nicht nur ein sehr Pflanzen und Bodenleben verträglicher Dünger sondern auch ein hochwirksames Blattstärkungsmittel ist.
-> Da veredelte Gülle (fast) KEINEN Ammoniak enthält, können bei Einsatz von diesem Verfahren 10.000-12.000 Todesfälle vermieden werden.
Die politischen Entscheidungsträger nehmend mit der Ausschließlichkeit der bodennahen Ausbringung normaler Gülle, 5.000 bis 7.000 Todesfälle durch Feinstaub aus dem Ammoniak der Gülle in Kauf.
-> Die politischen Entscheidungsträger nehmend mit der Ausschließlichkeit der bodennahen Ausbringung normaler Gülle enorme Kosten für die einzelnen Landwirte für Neuanschaffungen technischer Geräte und die Verschwendung vieler Millionen Euro für Zuschüsse bei der Anschaffung in Kauf.
-> Einzige Nutznießer dieser Verordnung sind weder Umwelt noch Bürger, sondern ein paar Maschinenhersteller und Anbieter von Gülle-resistentem Saatgut.
[b]NOCH kann man was tun ...[/b]
Der Entwurf der neuen Düngeverordnung wurde dem EU-Agrarausschuss zur Notifizierung vorgelegt und auf Grund von "Mängeln" der Bundesregierung bzw. dem BMEL mit der Aufforderung zur Überarbeitung zurück gegeben.
D. h., noch ist nichts verabschiedet.
-> Die neue Düngeverordnung muss um weitere Verfahren zur Reduktion der Ammoniakemissionen, etc. erweitert werden bzw. weitere mindestens gleichwertig effiziente Verfahren als Alternative zur bodennahen Ausbringung zulassen.
-> Landwirte müssen informiert werden, was die neue Düngeverordnung für sie bedeutet und das es Alternativen gibt.
-> Landwirte die keine Lust auf teure Technik mit geringem Wirkungsgrad haben müssen JETZT bei ihren Verbänden, Landtags- und Bundestagsabgeordneten Druck machen, was zu tun.
-> Bürger, die keine Lust auf Steuerverschwendung haben, müssen JETZT bei ihren Verbänden, Landtags- und Bundestagsabgeordneten Druck machen, was zu tun.
-> Verantwortungsbewusste Journalisten und Medien sind aufgerufen zu informieren ...
[b]Was meinen SIE dazu?[/b]
Rückantworten sind erwünscht!
Siehe auch Umfrage:
Befürworten Sie die BEDINGUNGSLOSE Pflicht zur Niederausbringtechnik obwohl es effizientere und deutlich günstigere Alternativen gibt?