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Werbeanrufe können 50.000 Euro kosten

Verfasst: Di 4. Aug 2009, 19:34
von Germania
Ab sofort kann die Bundesnetzagentur härter gegen unerwünschte Werbeanrufe vorgehen. Denn derartige Werbung gilt seit gestern als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Dafür wurde das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geändert, wie die Netzagentur am Montag (03.08.2009) in Bonn mitteilte. Auch unterdrückte Nummern sind jetzt verboten!

Wie kann ich mich schützen:- Beim Telefonanbieter kann beantragt werden, dass unterdrückte Nummern nicht durchgestellt werden
- Am Telefon abgeschlossene Verträge können innerhalb von 2 - 4 Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen werden (das gilt neuerdings auch für Lotto- und Wettangebote sowie Zeitungsabos)
- abgebuchte Beträge können wieder von der Bank rückgängig gemacht werden, sofern keine Einzugsermächtigung unterschrieben wurde
- Notieren Sie den Namen/Firma und Grund des Anrufes und leiten Sie die Daten an die zuständige Verbaucherzentrale weiter.