Hallo Amsel,
Ich bin zwar kein Jurist, aber ich würde mal folgende Einteilung vorschlagen:
Wenn Du in Deinem Kühlschrank Fleisch vergammeln lässt, ist es Schlamperei
Wenn Du es dann auch noch isst, ist es Dummheit
wenn Du damit rechnen mußt, dass es andere essen, ist es fahrlässige Körperverletzung
wenn Du von berufs wegen mit Fleisch zu tun hast, wirst Du sicher Mühe haben, den WKD zu überzeugen, dass Du nie die Absicht hattest, dieses Fleisch "in Verkehr zu bringen" bzw. sichergestellt hast, dass keine Gefahr davon ausgeht.
Aber nun im Ernst, ein Beispiel aus der Praxis: Eine Landfrau hat zu einem Fest einen Nachtisch mitgebracht, der mit Salmonellen verseucht war, sicher aus Versehen. Danach sind mehrere Landwirte so krank geworden, dass sie Betriebshelfer brauchten. Die LKK hat damals ernsthaft erwogen, von der Frau Schadensersatz zu verlangen.