von Rosen » Fr 9. Okt 2009, 09:46
Zu erst mal sollte man eine Sache wissen. Um die Beiträge für die BU zu erfahren, muss mein seinen Beruf (Tätigkeitsbereich) nennen. Also für welche Tätigkeit man derzeit bezahlt wird. Arbeitet man als Maurer oder als Kassierer, als KFZ-Mechatroniker oder Maschinenbauingenieur. Laut dieser Angabe wird man in Berufsgruppen eingeteilt und das beeinflusst die Kosten der Versicherung. Es ist natürlich klar, dass damit die unterschiedliche Wahrscheinlichkeit für den BU-Fall in den verschiedenen Berufsgruppen abgefangen werden soll. Wobei nicht gesagt ist, dass ein Maurer aufgrund seiner körperlich schweren Arbeit für die Versicherung ein höheres Risiko darstellt, wie jemand der in der Logistik arbeitet und bekanntlich einen sehr nervenaufreibenden Job hat. Denn die Zahl der Aufgrund von BurnOut-Syndromen berufsunfähigen Menschen steigt in vielen Bereich rapide an! Es lohnt sich hier auch bei verschiedenen Versicherern anzufragen, in welcher Gruppe man sich befindet, denn hier besteht keine einheitliche Meinung. Gerade in akademischen Berufen kann die Zuordnung zu den Gruppen sehr flexibel gehandhabt werden (also ruhig verhandeln falls man nicht in die kostengünstigste Gruppe eingestuft wird). Da kann man sich natürlich fragen, warum die Versicherungen so locker damit umgehen. Man muss hierbei wissen, dass man im BU-Fall nur für die Ausführung bestimmter Tätigkeiten berufsunfähig sein kann. Also für Tätigkeiten wie sitzen und stehen (Bandscheibenvorfälle), der ausgeführte Beruf ist hier eher unwichtig. Beim eintreten eines vermeintlichen BU-Falles wird mit einem Arzt geklärt, welche Tätigkeiten der Patient nur noch zu wieviel Prozent ausführen kann.
Kleiner Einschub: Bei dieser Frage ist es von Vorteil, wenn der Hausarzt diese Bestimmung machen kann. Das wird bei guten Versicherungen erstmal zugelassen und nur in einigen Fällen noch durch eigene Gutachter kontrolliert.
Der ausführende Arzt muss dann entsprechende Formulare ausfüllen. Hier müssen Angaben zu Tätigkeiten und Einschränkung also Berufsunfähigkeit gemacht werden. Zum Beispiel ist Max Meier für sitzende Tätigkeiten zu 30% BU und für schwer hebende und tragende Tätigkeiten ebenfalls 45%. BU ist man ab 50%, steht so in den meisten Regelwerken. Aber Max Meier der Einzelhandelskaufmann in einem Discounter ist, ist jetzt trotzdem nicht BU?? Denn er muss für EINE Tätigkeit mindestens 50% BU sein, dass steht natürlich nicht so im Regelwerk. Hätte man mit dem Arzt reden können, hätte er doch bestimmt bei der hebenden und tragenden Tätigkeit auch 55% BU notieren können. Was ist der Unterschied zwischen 55% und 45%? Der Unterschied entscheidet erstmal ob der BU-Fall weiter diskutiert werden kann oder gleich abgelehnt ist!!!
Ach ja, wir waren ja beim Thema Verweisung. Wenn man für die Versicherung BU ist, besteht für die Versicherung die Möglichkeit auf andere Tätigkeiten zu verweisen. Hier gibt es zwei unterschiedlich große Spielräume. Zum einen die abstrakte Verweisung, die in dem Regelwerk der Versicherung deiner Wahl auf jeden Fall ausgeschlossen sein muss!! Hier kann der Versicherer auf jede nur erdenkliche Tätigkeit verweisen unabhängig vom Lebensstandard des Versicherten. Also ein Ingenieur kann wegen BurnOut BU und kann von der Versicherung auf eine Pförtnertätigkeit verwiesen werden, obwohl er mit dieser Tätigkeit niemals die Möglichkeit haben wird seinen derzeitigen Verdienst zu bekommen und damit seinen aktuellen Lebensstandard zu halten. Zum anderen gibt es die konkrete Verweisung auf andere Tätigkeiten in Hinblick auf den Ausbildungsgrad und den Lebensstandard. Hier ist wichtig, wieviel Abzug vom Verdienst hingenommen werden muss.
Ich will jetzt nicht weiter ins Detail gehen. Aber du siehst schon ungefähr wohin die Reise geht. Noch komplizierter wird es, wenn du Selbstständig bist. Hier kann die Versicherung im BU-Fall eine wirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierung deiner Firma vornehmen, wie dass im Einzelfall aussieht kann ich, aufgrund fehlender Erfahrungen, nicht sagen. Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.
Zu erst mal sollte man eine Sache wissen. Um die Beiträge für die BU zu erfahren, muss mein seinen Beruf (Tätigkeitsbereich) nennen. Also für welche Tätigkeit man derzeit bezahlt wird. Arbeitet man als Maurer oder als Kassierer, als KFZ-Mechatroniker oder Maschinenbauingenieur. Laut dieser Angabe wird man in Berufsgruppen eingeteilt und das beeinflusst die Kosten der Versicherung. Es ist natürlich klar, dass damit die unterschiedliche Wahrscheinlichkeit für den BU-Fall in den verschiedenen Berufsgruppen abgefangen werden soll. Wobei nicht gesagt ist, dass ein Maurer aufgrund seiner körperlich schweren Arbeit für die Versicherung ein höheres Risiko darstellt, wie jemand der in der Logistik arbeitet und bekanntlich einen sehr nervenaufreibenden Job hat. Denn die Zahl der Aufgrund von BurnOut-Syndromen berufsunfähigen Menschen steigt in vielen Bereich rapide an! Es lohnt sich hier auch bei verschiedenen Versicherern anzufragen, in welcher Gruppe man sich befindet, denn hier besteht keine einheitliche Meinung. Gerade in akademischen Berufen kann die Zuordnung zu den Gruppen sehr flexibel gehandhabt werden (also ruhig verhandeln falls man nicht in die kostengünstigste Gruppe eingestuft wird). Da kann man sich natürlich fragen, warum die Versicherungen so locker damit umgehen. Man muss hierbei wissen, dass man im BU-Fall nur für die Ausführung bestimmter Tätigkeiten berufsunfähig sein kann. Also für Tätigkeiten wie sitzen und stehen (Bandscheibenvorfälle), der ausgeführte Beruf ist hier eher unwichtig. Beim eintreten eines vermeintlichen BU-Falles wird mit einem Arzt geklärt, welche Tätigkeiten der Patient nur noch zu wieviel Prozent ausführen kann.
Kleiner Einschub: Bei dieser Frage ist es von Vorteil, wenn der Hausarzt diese Bestimmung machen kann. Das wird bei guten Versicherungen erstmal zugelassen und nur in einigen Fällen noch durch eigene Gutachter kontrolliert.
Der ausführende Arzt muss dann entsprechende Formulare ausfüllen. Hier müssen Angaben zu Tätigkeiten und Einschränkung also Berufsunfähigkeit gemacht werden. Zum Beispiel ist Max Meier für sitzende Tätigkeiten zu 30% BU und für schwer hebende und tragende Tätigkeiten ebenfalls 45%. BU ist man ab 50%, steht so in den meisten Regelwerken. Aber Max Meier der Einzelhandelskaufmann in einem Discounter ist, ist jetzt trotzdem nicht BU?? Denn er muss für EINE Tätigkeit mindestens 50% BU sein, dass steht natürlich nicht so im Regelwerk. Hätte man mit dem Arzt reden können, hätte er doch bestimmt bei der hebenden und tragenden Tätigkeit auch 55% BU notieren können. Was ist der Unterschied zwischen 55% und 45%? Der Unterschied entscheidet erstmal ob der BU-Fall weiter diskutiert werden kann oder gleich abgelehnt ist!!!
Ach ja, wir waren ja beim Thema Verweisung. Wenn man für die Versicherung BU ist, besteht für die Versicherung die Möglichkeit auf andere Tätigkeiten zu verweisen. Hier gibt es zwei unterschiedlich große Spielräume. Zum einen die abstrakte Verweisung, die in dem Regelwerk der Versicherung deiner Wahl auf jeden Fall ausgeschlossen sein muss!! Hier kann der Versicherer auf jede nur erdenkliche Tätigkeit verweisen unabhängig vom Lebensstandard des Versicherten. Also ein Ingenieur kann wegen BurnOut BU und kann von der Versicherung auf eine Pförtnertätigkeit verwiesen werden, obwohl er mit dieser Tätigkeit niemals die Möglichkeit haben wird seinen derzeitigen Verdienst zu bekommen und damit seinen aktuellen Lebensstandard zu halten. Zum anderen gibt es die konkrete Verweisung auf andere Tätigkeiten in Hinblick auf den Ausbildungsgrad und den Lebensstandard. Hier ist wichtig, wieviel Abzug vom Verdienst hingenommen werden muss.
Ich will jetzt nicht weiter ins Detail gehen. Aber du siehst schon ungefähr wohin die Reise geht. Noch komplizierter wird es, wenn du Selbstständig bist. Hier kann die Versicherung im BU-Fall eine wirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierung deiner Firma vornehmen, wie dass im Einzelfall aussieht kann ich, aufgrund fehlender Erfahrungen, nicht sagen. Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen.