von Freak » Mi 30. Okt 2013, 18:55
Im Internet wimmelt es geradezu von arbeitslosen Anwälten, die sich auf die Suche begeben, im großen Stil Neulinge abmahnen zu können und sich dabei eine goldene Nase verdienen. An einem Impressum kommt man als Websitebetreiber daher nicht vorbei (§ 5 TMG sowie § 55 RStV). Was in einem Impressum stehen muss, findest du z.B. hier:
http://www.fuer-gruender.de/wissen/unte ... impressum/
Im Internet wimmelt es geradezu von arbeitslosen Anwälten, die sich auf die Suche begeben, im großen Stil Neulinge abmahnen zu können und sich dabei eine goldene Nase verdienen. An einem Impressum kommt man als Websitebetreiber daher nicht vorbei (§ 5 TMG sowie § 55 RStV). Was in einem Impressum stehen muss, findest du z.B. hier: http://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmensstart/aussenauftritt/website-impressum/